Leistungen

Ein Ansprechpartner für alles, was Ihr Projekt mit der Bahn zu klären hat.

Von der ersten Einschätzung bis zum abgeschlossenen Verfahren: Wir ordnen ein, stimmen ab, koordinieren und verhandeln. Mit dem Wissen von innen.

Leistung 1

Leitungskreuzungen

Ob Freileitung oder Erdkabel, Strom, Gas, Wasser, Fernwärme oder Telekommunikation: Wir beraten Sie zur Stromkreuzungsrichtlinie (Ril 878), zur Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinie (Ril 877) und zu weiteren Richtlinien und sorgen dafür, dass Sie Ihr Vorhaben planungssicher umsetzen.

Nicht richtlinienkonform? Kein Problem. Wir haben bereits mehrere Verfahren für unternehmensinterne Genehmigungen (UiG) und Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) durchlaufen und kennen die zuständigen Ansprechpartner.
Was wir konkret übernehmen
  • Einordnung des Vorhabens nach Ril 878, Ril 877 und weiteren Regelwerken
  • Frühzeitige Prognose von Nachforderungen der DB InfraGO AG
  • Klärung, ob eine UiG und gegebenenfalls zusätzlich eine ZiE erforderlich wird, und Vorbereitung des Verfahrens
  • Abstimmung mit der DB InfraGO AG und den zuständigen Fachstellen
  • Begleitung bis zur Zustimmung bzw. zum Kreuzungsvertrag
  • Alternativen aufzeigen, wenn eine Lösung nicht erfolgversprechend ist
Vorhaben einschätzen lassen

Leistung 2

Wege- & Flächennutzung

Bei vielen großen Infrastrukturprojekten müssen Flächen der DB AG betreten, überfahren oder genutzt werden. Wir helfen bei der rechtlichen Einordnung und gehen die notwendigen Schritte mit Ihnen.

Unser Anspruch: Sie unterzeichnen keine nachteiligen Verträge. Gestattungen, Dienstbarkeiten und Nutzungsverträge für Bahnflächen sind für uns Alltag.
Was wir konkret übernehmen
  • Rechtliche Einordnung der geplanten Nutzung von Bahngrundstücken
  • Klärung der zuständigen Stellen und des erforderlichen Vertragstyps
  • Prüfung von Gestattungs-, Dienstbarkeits- und Nutzungsverträgen
  • Hinweise auf nachteilige Klauseln und Verhandlungsspielräume
  • Begleitung bis zur Vertragsunterzeichnung
Vorhaben einschätzen lassen

Leistung 3

Dienstleister & Netzwerk

Sie wissen nicht, welchen Dienstleister Sie brauchen oder worauf Sie achten müssen? Wir beraten Sie und nutzen bei zeitkritischen Projekten unser Netzwerk, damit Ihr Vorhaben termintreu umgesetzt wird.

Wenn es nicht nach Plan läuft: Auch dann unterstützen wir Sie über unser Netzwerk, etwa wenn ein Dienstleister kurzfristig ausfällt.
Was wir konkret übernehmen
  • Bedarfsklärung: Welche bahnseitigen Dienstleister braucht Ihr Vorhaben?
  • Vermittlung von Bauvorlageberechtigten (BVB)
  • Vermittlung von Bauüberwachern Bahn (BÜB)
  • Koordination aller Beteiligten und Terminsteuerung
Vorhaben einschätzen lassen

Leistung 4

Richtlinien & Regelwerke

Sie kennen die Richtlinien 878 oder 877 nicht im Detail? Das müssen Sie nicht. Wir arbeiten seit Jahren mit den Richtlinien der Deutschen Bahn und sagen Ihnen schon zum Projektstart, worauf Sie achten müssen.

Ihr Vorteil: Sie erfahren früh, ob Ihr Vorhaben richtlinienkonform ist und worauf die DB achten wird. Das vermeidet Umplanungen.
Was wir konkret übernehmen
  • Regelwerksprüfung, u. a. nach Ril 878 und Ril 877
  • Beurteilung aus Sicht der DB InfraGO
  • Checkliste der Anforderungen für Ihre Planer
  • Plausibilisierung vorhandener Planungen vor Einreichung
Vorhaben einschätzen lassen

So arbeiten wir zusammen

Drei Wege, mit uns zu starten.

Nach jedem Schritt entscheiden Sie neu.

Einstieg

Ersteinschätzung

30 Minuten zu Ihrem Vorhaben: Knackpunkte, voraussichtliches Verfahren, nächste Schritte.

  • Telefon oder Video
  • Ehrliche Einschätzung, auch wenn Sie uns nicht brauchen
  • Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Std.
Kostenlos
Anfragen
Planungssicherheit

Regelwerks- & Verfahrens-Check

Schriftliche Einschätzung, bevor Sie einreichen oder bauen.

  • Regelwerksprüfung (Ril 878 / 877 u. a.)
  • UiG- und ZiE-Bedarf und Nachforderungsprognose
  • Dienstleisterbedarf und realistischer Zeitplan
Festpreisnach Umfang, vorab vereinbart
Angebot anfordern
Rundum

Verfahrensbegleitung

Wir führen Ihr Vorhaben durch das Verfahren, bis Zustimmung, Gestattung oder Vertrag vorliegen.

  • Abstimmung mit der DB InfraGO
  • Koordination von BVB und BÜB
  • UiG- und ZiE-Verfahren und Vertragsprüfung
Pauschaleje Kreuzung oder Projekt, Rahmenverträge möglich
Projekt besprechen

Glossar

Die wichtigsten Begriffe an der Schnittstelle zur Bahn.

Kurz und fachlich genau erklärt, auf Basis der Stromleitungs- und der Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien (Ausgabe 2022).

DB InfraGODB InfraGO AG
Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn für Schienennetz und Personenbahnhöfe. Ihr Ansprechpartner bei Kreuzungen und bei der Nutzung von Bahnflächen. Die Richtlinien in der Ausgabe 2022 nennen als Infrastrukturbetreiber noch die DB Netz AG.
EBAEisenbahn-Bundesamt
Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes für die Eisenbahnen des Bundes. Bei Leitungskreuzungen relevant, weil die Zentrale des EBA die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erteilt.
Ril 878 (SKR)Stromleitungskreuzungsrichtlinien
Regelwerk der DB für Kreuzungen zwischen Gelände der DB-Konzernunternehmen und Starkstromleitungen, also Freileitungen und Kabelleitungen, von Stromnetzbetreibern der öffentlichen Energieversorgung, einschließlich der zugehörigen Fernmelde-, Mess-, Steuer- und Korrosionsschutzkabel. Geregelt sind unter anderem Vertrag und Vergütung, Planung, Antrags- und Zustimmungsverfahren, Bauausführung, Schutzmaßnahmen sowie Betrieb und Instandhaltung. Nicht erfasst sind Privat- und Firmenleitungen sowie Anschlussleitungen von Solar- und Windparks, soweit sie nicht Bestandteil des öffentlichen Versorgungsnetzes sind.
Ril 877 (GWKR)Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien
Regelwerk der DB für Kreuzungen zwischen Gelände der DB-Konzernunternehmen und Gasleitungen von Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreibern, Wasserleitungen der öffentlichen Wasserversorgung sowie Abwasserleitungen der öffentlichen Abwasserentsorgung, einschließlich der zugehörigen Kabel. Der Geltungsbereich ist auf Leitungen beschränkt, für die grundsätzlich Zwangsrechte nach § 45 EnWG bzw. § 93 WHG geltend gemacht werden können. Privatleitungen sind nicht erfasst.
UiGUnternehmensinterne Genehmigung
Ausnahmegenehmigung der DB, wenn aus technischen Gründen von Geboten oder Verboten der technischen Regelwerke abgewichen werden muss. Voraussetzung sind die nachgewiesene technische Notwendigkeit der Abweichung und der Nachweis der gleichen Sicherheit wie bei der Regellösung. Beantragt wird sie von der zuständigen Stelle der DB bei der Zentrale der DB Netz AG.
ZiEZustimmung im Einzelfall
Zustimmung der Zentrale des Eisenbahn-Bundesamts bei Abweichungen von den technischen Regelwerken. Sie kann zusätzlich zu einer UiG erforderlich werden, in der Regel bei sicherheitsrelevanten Abweichungen, und setzt immer eine zuvor erteilte UiG voraus. Nach Ril 877 besteht grundsätzlich ZiE-Pflicht bei neuen Bauweisen oder ungeregelten Produkten.
KreuzungsvertragVertrag mit der DB
Vertrag zwischen der DB und dem Leitungsbetreiber über die Kreuzung. Stimmt die DB zu, sendet sie den unterzeichneten Vertrag zur Gegenzeichnung; er tritt in Kraft, sobald der Netzbetreiber ihn unterschrieben zurückgeschickt hat. Er gilt nur, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Zugang mit den Bauarbeiten begonnen wird.
GestattungGestattungsvertrag
Vertrag, mit dem die DB die Nutzung ihrer Flächen erlaubt, etwa für Zufahrten oder Baustelleneinrichtungen. Auch Kabel, die nicht mehr im gleichen Zug mit der Leitung verlaufen und daher nicht als zugehörig gelten, werden nach den Richtlinien über Gestattungsverträge nach den allgemeinen Bestimmungen der DB geregelt.
BetraBetriebs- und Bauanweisung
Anweisung der DB für Bauarbeiten im Bahnbereich. Sie ist immer erforderlich bei Arbeiten mit Betriebsbeeinflussung, etwa wenn der Fahrweg unterbrochen oder die Oberleitung ausgeschaltet werden muss. Bei bestimmten Arbeiten außerhalb des Gleisbereichs ist im Regelfall keine nötig. Für den Netzbetreiber beantragt sie ein BÜB; die DB benötigt dafür mindestens 6 Wochen zusätzliche Bearbeitungszeit.
BÜBBauüberwacher Bahn
Überwacht für die DB die Bauarbeiten Dritter im Bahnbereich. Bei Leitungskreuzungen Dritter hat er nach Ril 878 ausschließlich die Aufgabe, die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Arbeiten im Bereich der ideellen Böschungslinien von Gleisen sowie an, unter und über elektrifizierten Betriebsanlagen dürfen nur unter Aufsicht der DB (BÜB) begonnen und durchgeführt werden.
BVBBauvorlageberechtigter
Zur Einreichung von Bauvorlagen im Bahnbereich berechtigte Stelle oder Person. Nach Ril 877 beantragen die bauvorlageberechtigten Stellen der DB eine UiG bei der Zentrale der DB Netz AG.

Nächster Schritt

Welche Leistung braucht Ihr Vorhaben?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Projekt. Wir sagen Ihnen unverbindlich, wo die Knackpunkte liegen.

Unverbindlich · vertraulich · Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen

Kreuzungs-Check Anrufen