Leitungskreuzung mit der Bahn
Leitungskreuzung mit der Deutschen Bahn: so kommen Sie sicher zur Genehmigung.
Ob Freileitung oder Erdkabel: Wer Bahnanlagen kreuzt, braucht ein Verfahren mit der DB InfraGO AG. Wir ordnen Ihr Vorhaben ein, bevor Nachforderungen Zeit kosten.
Welches Verfahren greift: Regelfall, UiG und ZiE?
Entspricht Ihr Vorhaben dem Regelwerk, läuft es im Regelverfahren: Antrag auf Zustimmung bei der DB, technische Prüfung, Vertrag. Muss aus technischen Gründen abgewichen werden, braucht es eine unternehmensinterne Genehmigung (UiG) mit Nachweis gleicher Sicherheit. Kann bei sicherheitsrelevanten Abweichungen zusätzlich eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) des Eisenbahn-Bundesamts erforderlich werden, setzt diese immer eine erteilte UiG voraus. Wer das zu spät erkennt, verliert Zeit. Nach Ril 878 bestätigt die DB den Eingang binnen 5 Werktagen, meldet fehlende Unterlagen binnen 3 Wochen und bearbeitet vollständige Anträge in weiteren 12 Wochen. Rechnen Sie allein für die Regelbearbeitung der DB mit rund 16 Wochen.
Regelwerke: Ril 878 (SKR) und Ril 877 (GWKR), wir begleiten beide
Für Starkstromleitungen der öffentlichen Energieversorgung gilt die Ril 878 (Stromkreuzungsrichtlinie, SKR), für Gas-, Wasser- und Abwasserleitungen die Ril 877 (GWKR). Nicht jede Leitung fällt darunter, etwa Anschlussleitungen von Wind- und Solarparks nur eingeschränkt. Wir prüfen zum Projektstart, welches Regelwerk und welches Verfahren für Ihr Vorhaben maßgeblich sind.
Wer am Verfahren beteiligt ist
Ihr Gegenüber ist die DB. Hinzu kommen je nach Vorhaben Bauvorlageberechtigte (BVB) und Bauüberwacher Bahn (BÜB). Diese Dienstleister sind spezialisiert und knapp. Wir vermitteln und koordinieren sie bei Bedarf, auch kurzfristig.